Sind Geldstrafen wegen Straftaten steuerlich abzusetzen?

Antwort

Geldstrafen, die aufgrund von Straftaten verhängt werden, sind in der Regel nicht steuerlich abzusetzen. Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit einer Straftat stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können. Dies gilt auch für Geldstrafen, die von Gerichten verhängt werden. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fragen an einen Steuerberater zu wenden.

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